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Gassigehen während der Brut- und Setzzeit – was Ihr jetzt beachten müsst.

Der Frühling kommt: Die Bäume schlagen aus, die Vögel singen … und beginnen zu brüten und anschließend ihre Küken großzuziehen. Damit Vögel, Rehe, Frösche, Hasen und andere Tiere sich erfolgreich um den Nachwuchs kümmern können, brauchen sie jetzt besonders viel Ruhe. Und da ist die Umsicht von Hundemenschen und ihren Vierbeinern gefragt. NutriQM verrät, was ihr während der Brut- und Setzzeit beachten müsst.

Wann genau ist die Brut- und Setzzeit?

Die Brutzeit beginnt schon im zeitigen Frühjahr. Am 1. März startet laut Bundesnaturschutzgesetz die Schutz- oder Schonzeit und endet am 30. September. Der Zeitraum ist so lang, da viele Tierarten mehrmals pro Jahr brüten, unter anderem auch dann, wenn ihr Nest bzw. Bau zerstört wurde und der Nachwuchs es deshalb nicht geschafft hat. Der Zweck der Schonzeit ist, dass die heimischen Tiere sich ungestört fortpflanzen und ihren Nachwuchs aufziehen können.

Was muss ich während der Schonzeit beachten?

Da die Brut-, Nist- und Wohnstätten der Tiere nicht beschädigt werden dürfen, ist es verboten, während der Schonzeit Hecken, Bäume oder Gebüsche zu zerstören oder zu beseitigen. Pflegeschnitte sind weiterhin erlaubt, solange sich keine Brutnester im Gehölz befinden.

Bei Hunden erwacht in der Schonzeit häufig der Jagdinstinkt, was Elterntiere erschrecken kann. Oft verlassen diese fluchtartig ihre Brutstätte, die Eier kühlen aus und die Jungtiere sind zu langsam für eine Flucht oder versuchen erst gar nicht zu fliehen und sterben im schlimmsten Fall. Oder die Fellnasen stoßen auf das Nest eines Bodenbrüters und machen dabei, wenn auch ohne böse Absicht, das Nest bzw. den Bau kaputt. Wenn ein Hund einem trächtigen Wildtier wie Reh oder Hase hinterherjagt, kann es durch den Stress und die körperliche Anstrengung zu Fehlgeburten kommen oder das Muttertier selbst verenden.

In Vogelschutzgebieten oder Biotopen, zum Schutz der Laichplätze von Fröschen, aber auch bei Spaziergängen in der Natur gilt daher während der Schonzeit: Leinenpflicht. Da sie nicht bundesweit geregelt ist, legt jedes Bundesland die Regeln hierfür selbst fest. Die allgemeine Brut- und Setzzeit fängt im März an. Im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli müssen die Hunde in Niedersachsen an der Leine geführt werden. In Hessen vom 15. Februar bis 15. Juni. Manche Städte oder Gemeinden haben auch Sonderregeln. Dies beinhaltet auch die Dauer der Leinenpflicht innerhalb der Schonzeit. Hundemenschen sollten sich daher bei ihrer Gemeinde informieren, da bei Missachtung der Leinenpflicht mitunter ein Bußgeld drohen kann.

Tipps für einen rücksichtsvollen Gassigang.

• Bleib mit deinem Vierbeiner auf befestigten Wegen.
• Halte dich unbedingt an die Leinenpflicht, vor allem in Tier- und Naturschutzgebieten.
• Wer mit seiner Fellnase gerne Apportieren spielt, sollte das Stöckchen nicht in Felder werfen, da sich dort auch bodenbrütende Tierarten aufhalten oder dort eine Brutstätte eingerichtet haben könnten.
• Stelle sicher, dass die gängigen Befehle sitzen. Falls nicht, übe mit deinem Hund vorab noch mal die Kommandos. Ein „Aus“ oder „Bei Fuß“ kann Eltern- und Jungtieren im Fall der Fälle das Leben retten – oder das Ihres Hundes.
• Denn: Je nach Bundesland dürfen Jagdschutzberechtigte Hunde, die im Wald wildern und/oder sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden, erschießen. Informiere dich vor einem Waldspaziergang, ob in deinem Bundesland eine Leinenpflicht in Wäldern besteht und ob während der Schonzeit Ausnahmen gelten.
• Natürlich muss dein Vierbeiner auf Toben und freie Bewegung nicht verzichten: Konzentriere dich hierfür während der Schonzeit auf die Hundeauslaufplätze oder Hundefreilaufflächen deiner Gemeinde. Auch eine Schleppleine kann ein Kompromiss sein. Hier muss der Hund durch den erweiterten Bewegungsradius natürlich im Auge behalten werden, damit er nicht doch etwas aufstöbert.

Wir wünschen allen Hunden und Menschen einen tollen Frühling. Passt auf euch auf!

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